Zu Hause: Nach Eintritt eines Todesfalls ist unverzüglich ein Arzt beizuziehen, der eine Todesbescheinigung ausstellt. Im Heim oder Spital: Bei einem Todesfall im Heim oder Spital wird die Heim- bzw. Spitalbehörde darum besorgt sein.
Bei einem Unfall: Bei einem tödlichen Unfall (Verkehrs-, Arbeits-, Sport-, Haushalt- oder sonstige Unfälle) muss nebst dem Arzt auch die Polizei beigezogen werden. Das weitere Vorgehen ist mit der Polizei Telefon: 117 zu besprechen.
Kontaktieren Sie unseren Bestattungsdienst während 24h am Tag sind wir für Sie erreichbar.
Wir organisieren für Sie sämtliche notwendige Schritte, damit Sie sich Zeit für den Abschied nehmen können.
Sie dürfen gerne die Dienste von den Trauerbegleiterinnen der Stadt Burgdorf in Anspruch nehmen.
Mit der Trauerbegleiterin können Sie alle weiteren Schritte besprechen und Ihre Wünsche im Zusammenhang mit dem Todesfall anbringen. Sie wird Ihnen die notwendige Hilfe leisten und die amtlichen Gänge abnehmen. Die Dienstleistungen sind gem. Reglement über das Bestattungswesen (BestR) vom 15.12.2008 entgeltlich. Dienstleistungen, welche über das Übliche hinausgehen, werden nach Zeitaufwand von der Trauerbegleiterin direkt verrechnet.